KAB Bayern e.V.
KAB Bayern e.V. Presse|Service|Kontakt|Impressum

50 Jahre Parität in der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung

Erklärung der Landesversammlung der KAB Bayern
zum Erfolgsmodell der gleichberechtigten Mitwirkung und Teilhabe
von Frauen und Männern in Führungsgremien der KAB am 27. November 2009 in München

Die KAB Bayern spricht sich anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Parität in der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung dafür aus, dieses Erfolgsmodell allen politischen Akteuren gesellschaftspolitischer Prozesse zur Nachahmung zu empfehlen.

Darüber hinaus sollen staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften per Gesetz dazu verpflichtet werden, bei der Berufung und Beauftragung von Personen in diese Gremien Frauen und Männer in gleicher Zahl und gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Im Jahr 1959 wurde auf dem Verbandstag des Katholischen Werkvolkes in Passau die Parität von Frauen und Männern als gleichberechtigte Führungspersonen auf allen Vorstandsebenen des Verbandes satzungsrechtlich verankert.

Die Parität war das Ergebnis eines fast 10-jährigen Kampfes der Frauen aus den ehemals eigenständigen Katholischen Arbeiterinnenvereinen, die sich bei der Verbandsneugründung nach dem 2. Weltkrieg mit den Katholischen Arbeitervereinen zusammengeschlossen haben.

In den zurückliegenden 50 Jahren ist die Parität – nach ständigem und intensivem Ringen um eine gute praktische Umsetzung durch die gewählten weiblichen und männlichen Vorsitzenden – zu einem Erfolgsmodell geworden.

Frauen und Männer sind in der KAB – auch wegen der Parität – in etwa gleicher Anzahl als Mitglieder organisiert. Dies spiegelt sich in der paritätischen Besetzung von Ämtern in den verbandlichen Gremien und Vorständen, z.B. seit 2003 in der Bundesleitung und seit 2007 im Bundesvorstand der KAB Deutschlands, wider.

Die KAB ist damit Vorbild für alle gesellschaftspolitischen Gruppierungen, z.B. Verbände und Parteien, in denen Frauen und Männer zusammenwirken und gemeinsam die politische Verantwortung tragen.

„Gute Bildung ist ein Bürgerrecht für alle“

München. In einer gemeinsamen Presserklärung haben sich die Landesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Brigitte Rüb-Hering, und der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Klaus Wenzel, für mehr Chancengleichheit für alle Kinder ausgesprochen. Mit Sorge sei zu beobachten, dass gute Bildung eine Frage des Einkommens der Eltern sei. „Es ist beschämend, dass Kindern aus ärmeren Haushalten der Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten oftmals verwehrt bleibt“, beklagten beide. „Gute Bildung ist ein Bürgerrecht für alle.“ Mit großer Sorge sei festzustellen, dass die Kommerzialisierung des Bildungsmarktes voranschreite: „In diesem fragwürdigen Prozess wird der Bildungssektor nicht an Kriterien des Gemeinwohls ausgerichtet, sondern rein ökonomischen Maßstäben unterworfen.“ Beide forderten die Staatsregierung dazu auf, den öffentlichen Bildungsauftrag zu stärken. „Die Grundlage hierfür muss der individuelle, gesellschaftliche und soziale Charakter ‚guter Bildung’ sein.“ Schulpolitik müsse sämtliche Maßnahmen dahingehend reflektieren, ob sie die Chancengleichheit verringern oder vergrößern.

Aus Sicht Rüb-Herings und Wenzels ist Bildung ein Beitrag zum Aufbau einer solidarischen und gerechten Gesellschaft. „Dementsprechend ist Bildungspolitik zentraler Bestandteil einer an Personalität, Subsidiarität, Solidarität und Nachhaltigkeit ausgerichteten Gesellschaftspolitik. Wir stellen mit großer Sorge fest, dass in unseren Bildungseinrichtungen nicht Gerechtigkeit und Solidarität aufgebaut, sondern die soziale Spaltung der Gesellschaft zementiert und vorangetrieben wird. Auf diese Weise wird soziale Ungleichheit institutionalisiert, verfestigt und zertifiziert“, erklärten beide heute in München.

Das bayerische Schulsystem gleicht soziale Benachteiligungen nicht aus, sondern verstärkt sie. „Es gibt eine extreme Streuung der Leistungsskala in den Schulen“, so die KAB-Landesvorsitzende. „Die Differenz zwischen den besten und schlechtesten Schülern ist enorm.“ Der soziale Status der Eltern wirke in der Schule als „Selektionsmechanismus“, wobei Kinder aus sozial schwachen Schichten schlechtere Arbeits- und Lebenschancen erhalten. An den Hochschulen und in der beruflichen Ausbildung sei die gleiche Entwicklung zu beobachten: „Im Wettbewerb um die höhere Ausbildung liegen Kinder aus Elternhäusern vorne, die über eine hohe kulturelle, soziale und materielle Ausstattung verfügen. Kinder aus Arbeiterfamilien sind gegenüber Kindern aus Akademikerfamilien an den Hochschulen deutlich unterrepräsentiert.“

Weil sich in der beruflichen Ausbildung immer mehr Arbeitgeber aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag der betrieblichen Ausbildung zurückziehen, wird die Situation gerade für Haupt- und Realschüler immer schwieriger. Die Gruppe der sozial benachteiligten Jugendlichen ist inzwischen von der betrieblichen Ausbildung in den Unternehmen fast vollständig ausgegliedert und an die öffentliche Hand zur Förderung abgegeben. Rüb-Hering: „Die Quote der Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist immer noch deutlich zu hoch.“ Auch im Sektor der Weiterbildung sei zu beobachten, dass gerade die gesellschaftlichen Gruppen nicht erreicht werden, die diese dringend benötigten, um Versäumnisse auszugleichen.

Rüb-Hering und Wenzel fordern:

  • Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit herstellen - alle Kinder müssen beste Voraussetzungen für Bildungspartizipation vorfinden; die dafür notwendigen Mittel müssen bereit gestellt werden
  • Bildung ganzheitlich und integrierend begreifen - dazu müssen Lernziele neu definiert werden, an den Schulen muss ein neuer Lern- und Leistungsbegriff etabliert werden
  • Bildungsausgaben deutlich erhöhen - in den Primar- und Elementarbereich muss kräftig investiert werden
  • Ein bedarfsgerechtes Ganztagsschulangebot installieren - rhythmisierte Ganztagsschulen sind ideale Orte, um Benachteiligung durch familiäre Sozialisation auszugleichen und die Ungleichheit der Startchancen zu kompensieren
  • Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, soziales Verhalten, Kommunikation und Entscheidungsfähigkeit stärken sowie das lebenslange Lernen fördern


Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2009

KAB Bayern fordert Ende der Frauendikriminierung in der Deutschen Wirtschaft

Erneut bestätigt eine OECD-Studie, was seit Jahrzehnten ein Skandal ist: In Deutschland werden Frauen um rund ein Viertel schlechter entlohnt als Männer in vergleichbaren Branchen und Berufen. Während im EU-Durchschnitt die Lohndiskriminierung von Frauen immerhin noch 15 % beträgt, liegt sie in Deutschland bei 23 % und ist im Vergleich zum Vorjahr noch um 1 % gestiegen. Trotz ständiger Lippenbekenntnisse deutscher Wirtschaftsführer über  vorgeblich frauen- und familienfreundliche Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt, nimmt die Lohndiskriminierung von Frauen zu. Die Folgen für eine eigenständige, wirtschaftliche Existenzsicherung und Altersversorgung von Frauen sind fatal und stehen im krassen Widerspruch zur Politik, die in der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 von einer nicht realen Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ausgeht. Familienfrauen werden durch die Aufkündigung der nachehelichen Solidarität wirtschaftlich noch schlechter gestellt als sie es ohnehin schon sind. Die KAB fordert deshalb endlich ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.  Im Öffentlichen Dienst hat sich dieses seit langem bewährt und für mehr Geschlechtergerechtigkeit gesorgt. Die so genannte Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft für mehr Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit zugunsten von Frauen aus dem Jahr 2002 war ein leeres Versprechen. „Dieses lahme Schneckentempo ist nicht länger tolerierbar,“ sagt die Landesvorsitzende der KAB Bayern, Brigitte Rüb-Hering, in München anlässlich des Internationalen Frauentags. Sie fordert mehr gesetzlichen Druck auf der Basis des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch die EU sowie die Bundes- und Landespolitik. Dazu gehört ein gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn die KAB seit langem fordert, damit der mehrheitlich Frauen ausbeutende Niedriglohnsektor beseitigt wird. Frauen haben das gleiche Recht wie Männer auf gerechte und Existenz sichernde Entlohnung – auch wenn sie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Teilzeit arbeiten. Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung der Erwerbs- und Familienarbeit von Frauen und Männern ist für die KAB Bayern weiterhin ein politisches Leitziel, das endlich gesellschaftliche Praxis werden muss.

KAB-Eichstätt: FDP-Hoch erschreckend, Liberale mitverantwortlich an der Wirtschaftskrise

Ingolstadt, 11. Februar 2009. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Eichstätt bezeichnet das aktuelle Umfrage-Hoch von 18 Prozent für die FDP, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, als erschreckend. Nach Meinung der KAB ist der von der FDP stets vertretene neoliberale Politikkurs mitverantwortlich für die aktuelle Wirtschaftskrise.

Der Diözesanpräses der KAB im Bistum Eichstätt, Domvikar Michael Konecny, erläutert dazu: "Es ist beängstigend zu sehen, wie die Wählerinnen und Wähler gerade in der von der neoliberalen Politik der Deregulierung und des sozialen Abbaus verursachten Wirtschaftskrise von den Parteien der sozialen Marktwirtschaft hin zur FDP überlaufen. Ein Herr Westerwelle hat stets der Selbstregulierung der Märkte und dem Abbau von Kontrollmechanismen das Wort geredet. Was dabei heraus gekommen ist, erleben wir ja derzeit."

Konecny fordert insbesondere die großen Volksparteien der großen Koalition auf, mit einer Politik der sozialen Marktwirtschaft und einer Aufarbeitung der Fehler der neoliberalen Politik der jüngeren Vergangenheit einen Aufbruch in eine sozial gerechtere, solidarischere Zukunft zu wagen.

Die KAB kritisiert an der FDP seit geraumer Zeit deren neoliberale Haltung zum Abbau von Arbeitnehmerrechten und sozialen Sicherungssystemen, zur Deregulierung der Märkte sowie deren beständiges Werben zur Aufhebung des Ladenschlusses und Sonntagsschutzes.

 

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
Diözesanverband Eichstätt e.V.
Jesuitenstr. 4, 85049 Ingolstadt

KAB-Landesvorstand einstimmig bestätigt

Schutz des arbeitsfreien Sonntags steht im Mittelpunkt

Würzburg/München, 01.12.2008. Die Landesversammlung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Bayern bestätigte bei ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2008 bei der turnusgemäßen Neuwahl jeweils einstimmig den dreiköpfigen Landesvorstand.

Somit führen die Landesvorsitzende Brigitte Rüb-Hering, München, Landespräses Franz Schollerer, Passau, und Edgar Schiedermeier, Regensburg, für vier weitere Jahre die Landesarbeitsgemeinschaft der sieben bayerischen Diözesanverbände.

Dieses starke Votum der Delegierten spiegelte insbesondere auch die Zufriedenheit mit der politischen Arbeit des Vorstands in der abgelaufenen Legislaturperiode wieder. In ihren Erklärungen zur erneuten Kandidatur hatten die drei Vorstandsmitglieder bekräftigt, die Themen: Schutz des arbeitsfreien Sonntags, Erhalt des Ladenschlusses, Mindestlohn und Abschaffung der Studiengebühren weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda der KAB Bayerns halten zu wollen.

"Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags wird dabei ein herausgehobene Stellung einnehmen", betonte der Landesvorsitzende Edgar Schiedermeier. Darüber wolle man so schnell als möglich auch mit Ministerpräsident Horst Seehofer, der seit 1981 auch KAB-Mitglied ist, ins Gespräch kommen, so Schiedermeier. "Aber auch die bayerische Bischofskonferenz werden wir bitten, im Hinblick auf innerkirchliches Sonntagsverhalten zum Beispiel bei der Beteiligung von Pfarreien an verkaufsoffenen Sonntagen tätig zu werden, um deutlich zu machen. dass es uns nicht nur um das Zeitfenster Gottesdienstbesuch geht, sondern um den ganzen Tag", ergänzte Landespräses Franz Schollerer.

Die Landesvorsitzende Brigitte Rüb-Hering betonte, dass in allen Themen, die der Landesvorstand aufgreifen werde, ein nicht geringer Anteil an Einsatz für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern enthalten sei. Schließlich seien es die Verkäuferinnen im Einzelhandel, die besonders unter Sonntagsöffnungen und erweiterten Einkaufszeiten zu leiden hätten.

Aber auch bei der Frage nach gerechten Löhnen, seien Frauen im europäischen Vergleich in Deutschland besonders benachteiligt. "Wir werden als KAB-Landesvorstand den Finger immer wieder in diese Wunde legen", so Rüb-Hering.

KAB: Mehr Familiengerechtigkeit in der Rentenversicherung

Rüb-Hering: "Wer für Familien steht, muss unsere Petition unterzeichnen"

Regensburg/München, 06.11.2008 Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Bayern verlangt eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung. Dazu wird sie eine Petition an den Deutschen Bundestag richten. So sollen pro Kind an Stelle von bisher drei Jahren in Zukunft sechs Jahre anerkannt werden und zwar unabhängig vom Geburtsdatum der Kinder. Pro Jahr würde dem erziehenden Elternteil damit ein Beitragspunkt im derzeitigen Gegenwert von 25,56 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern von 23,34 Euro gutgeschrieben. Für sechs Jahre ergibt sich damit die Gesamtsumme von 153,36 Euro innerhalb der monatlichen Rente.

Die KAB-Landesvorsitzende Brigitte Rüb-Hering erklärte dazu in München: "Das haben sich die Familien verdient. Sie tragen für die Gesellschaft eine große Verantwortung und Finanzlast, um ihre Kinder zu erziehen, die dann die Beitrags- und Steuerzahler von morgen sind. Und dabei verzichten die Familien zudem in der Regel auf Einkommen. Daher sollen sie in der Rentenversicherung so gestellt werden, als hätten sie für sechs Erziehungsjahre im Durchschnitt aller Versicherten verdient." Rüb-Hering betonte, dies sei kein Anreizsystem um Frauen oder Männer zu bewegen, Familienarbeit zu Hause zu leisten, sondern eine Konsequenz aus den tatsächlich von den Familien erbrachten Leistungen für Staat und Gesellschaft.

"Diese Gerechtigkeitslücke", so der KAB-Landesvorsitzende Edgar Schiedermeier, Regensburg, "muss dringend geschlossen werden. Und die Diskussion darüber darf nicht durch ideologische Debatten um die richtige Form der Kindererziehung behindert werden." Unterschriftenlisten zur Petition liegen in allen KAB-Diözesanverbänden auf.

Die KAB-Adressen finden sich dazu im Internet auf www.kab.de in Verbindung mit dem dortigen Link zu den Diözesanverbänden. "Wer für Familien steht, muss unsere Petition unterzeichnen", ruft die KAB-Landesvorsitzende zur Unterstützung der Aktion auf. Die Unterschriftenlisten liegen bis zum 30. November auf.

KAB Bayern: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten

Schiedermeier: Ministerpräsident Seehofer muss seiner KAB-Mitgliedschaft gerecht werden

Regensburg/München, 05. November 2008. Die Katholische Arbeitnehmer- Bewegung (KAB) in Bayern sieht Licht und Schatten im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP. Besonders begrüßte der KAB-Landesvorstand die Entscheidung, am Ladenschluss und Sonn- und Feiertagsschutz keine Veränderungen vorzunehmen. "Dies", so Landespräses Franz Schollerer, "ist eine wichtige Entscheidung für die Familien, für die Beschäftigten im Einzelhandel aber auch für die ganze Gesellschaft, die dringend Zeitanker und damit verbindlich gemeinsam nutzbare Zeiträume braucht." Schollerer betonte, dass die KAB mit ihren Bündnispartnern in den Allianzen für den freien Sonntag weiterhin kraftvoll allen Bestrebungen entgegen treten werde, diesen für alle so wichtigen Tag durch gesetzliche Regelungen zu beschädigen. So fordere die KAB auch weiterhin eine Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb von Autowaschanlagen am Sonntag und die Rückverlagerung der Entscheidungskompetenz über die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen von den Kommunen zu den Bezirken.

Die KAB kritisiert das Festhalten der CSU an den Studiengebühren. "Studiengebühren sind und bleiben eine Hemmschwelle für Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Sie passen nicht zum erklärten CSU-Ziel, Bayern zum besten Bildungsstandort in Deutschland machen zu wollen", betonte der KAB-Landesvorsitzende Edgar Schiedermeier und fügte hinzu: "Es kann doch nicht sein, dass wir auch nur ein einziges Talent vergeuden, weil wir Regelungen schaffen, die junge Menschen vom Studium abschrecken. Wir werden in dieser Sache nochmals intensiv mit unserem KAB Mitglied Ministerpräsident Horst Seehofer sprechen. Er muss seinen politischen Wurzeln in der Katholischen Soziallehre gerecht werden." Ministerpräsident Horst Seehofer ist seit dem 1. Februar 19781 Mitglied der KAB.

Im Hinblick auf die zukünftige bayerische Wirtschaftspolitik warnte der KAB-Landesvorstand vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten und einseitigem Lobbyismus für Arbeitgeberinteressen. "Wir hoffen", so die KAB-Landesvorsitzende Brigitte Rüb-Hering, "dass das Einmischen des neuen bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil in die Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ein einmaliger Ausrutscher war und und sich hier keine arbeitnehmerfeindliche Haltung eines Ministers abzeichnet." Schließlich hätten sich die Kolleginnen und Kollegen aus der Metall- und Elektroindustrie mit guter Arbeit auch einen gerechten Anteil am Erfolg ihrer Unternehmen verdient.

Der KAB Landesvorstand vertritt derzeit rund 55.000 KAB-Mitglieder in den sieben bayerischen Bistümern. Die KAB ist damit der größte katholische Berufsverband in Bayern.

Mehr Bildungschancen statt Betreuungsgeld

August 2007 Die KAB Bayern will kein Betreuungsgeld, das Kinder von außerhäuslichen Bildungs- und Betreuungsangeboten ausschließt. Die Wahlfreiheit von Eltern zwischen familiärer und familienergänzender Betreung muss vielmehr dadurch gestärkt werden, dass wohnortnah für alle Kinder qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden. Die KAB Bayern will mehr Chancengleichheit für Kinder und plädiert dafür, vom 2. bis zum 16. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf kostenlose Nutzung dieser Angebote von mindestens 3 Stunden pro Tag zu gewähren. Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sollten einkommensabhängig zu günstigen Beiträgen angeboten werden.

Wenn zunehmend Eltern ihre Kinder aus Geldnot von der Mittagsverpflegung und einer Nachmittagsbetreuung abmelden, ist das ein eindeutiges Indiz für Familienarmut, die es entschieden zu bekämpfen gilt. Wahlfreiheit bedeutet aber auch, dass Eltern in Erziehungszeit oder in Teilzeiterwerbsarbeit nicht im Vergleich zu vollzeiterwerbstätigen Eltern und Kinderlosen benachteiligt werden. Die wieder zunehmende Altersarmut von Müttern ist ein Beleg für die andauernde wirtschaftliche Diskriminierung von Familienarbeit.

Die KAB Bayern fordert, die zu hohe finanzielle Kostenbelastung von Familien deutlich zu senken. Ihre ökonomische Benachteilung im Vergleich zu kinderlosen Bürgerinnen und Bürgern ist zu beseitigen. Familien haben höhere Lebenshaltungskosten und zahlen mehr Steuern für die Sicherung des Existenzminimums als Alleinstehende. Wie eine Studie der Robert-Bosch-Stiftung aus dem Jahr 2005 belegt, ergibt sich nach Berechnungen des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung im Vergleich zu den empfangenen kindbezogenen Leistungen ein Überschuss von 76.900 Euro, den Eltern mit der Geburt und Erziehung eines durchschnittlichen Kindes erzeugen. Dieses Ergebnis bestätigt die Erfahrung vieler Eltern: Die kindbezogenen ökonomischen Leistungen von Familien werden sozialisiert, die Kosten der Kinder werden privatisiert.

Die KAB Bayern fordert, Eltern durch ein Mix aus Kosten- und Steuerentlastung ihre finanziellen Spielräume zurückzugeben. Nur so können sie sich ohne wirtschaftlichen Schaden für eine optimale Förderung ihrer Kinder einsetzen. Wer wirklich Elternarbeit honorieren will, muss nach den Grundsätzen von Gleichheit und Gerechtigkeit statt eines Betreuungsgeldes ein Erziehungs- oder Familiengeld an alle Eltern leisten.

KAB sucht Sozialbündnis mit der Bischofskonferenz

Kardinal Lehmann reagiert positiv auf Anstoß der KAB in Bayern.

Mai 2007 Ein Bündnis mit hochaktuellem Hintergrund nimmt Formen an. Es geht um soziale Gerechtigkeit. Nicht in Heiligendamm, sondern in Waldmünchen. Dort sitzt die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) mit ihrer Geschäftsstelle für das Bundesland Bayern. Sie will in Zukunft mit der Deutschen Bischofskonferenz in diesen Fragen konkret zusammenarbeiten.

In einem Antwortschreiben an die KAB sichert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, eine übergreifende Verständigung in einem Arbeitskreis Sozialpolitik zu. In einem Brief an Kardinal Lehmann hatte der Vorstand der KAB Bayern mit Vorsitzendem Edgar Schiedermeier an das Sozialwort der Deutschen Bischofskonferenz erinnert unter dem Titel „Für eine Zukunft in Gerechtigkeit und Solidarität“. Die Massenarbeitslosigkeit sei auchdurch die Hochkonjunktur alleine nicht mehr zu überwinden. Das Argument von derNichtfinanzierbarkeit ökologischer Arbeitsplätze und dem sozialen Umbau der Wirtschaft seinur vorgeschoben, kritisierte die KAB. Jedenfalls solange man die Arbeitslosigkeit finanziereund die Milliardenüberschüsse aus der Arbeitslosenversicherung an den Bundeshaushalt überweise. Neue Reformgesetze hätten den Druck auf Langzeitarbeitslose nur verschärft. Sie eröffneten aber keine neuen Chancen auf Wiederbeschäftigung. Vor allem die verkürzte Bezugsdauer von „Arbeitslosengeld II“ empöre ältere Arbeitnehmer, die hohe Beiträgebezahlt hätten. Die Bedürftigkeitsprüfung überschreite vielfach die Grenzen des Zumutbaren.Hinzu kämen Scheinarbeitsverhältnisse ohne Rechte und Würde, leider auch im kirchlichen und karitativen Bereich.

Die KAB beklagt im Schreiben an Lehmann auch den generellen Verlust an Recht und Würde. Dieses Kapital sei im ersten Wort der Bischöfe noch gar nicht bedacht worden. Immer häufigerbegegne man wieder Zuständen aus den Anfängen der Industrialisierung. Tariffreie Zonen,Löhne, die keine Existenz mehr sichern, vor allem aber Arbeit ohne Maß, rund um die Uhr und rund um den Globus. Modernes Industrie-Nomadentum greife Platz. Das sei familienfeindlich und sozialunverträglich. Diese Zustände prangerte Papst Johannes Paul II. bereits vor25 Jahren an. Die KAB kritisiert auch, dass Sozialstaat und solidarische Sicherungssysteme in derBundesrepublik immer weniger greifen. In einem der reichsten Staaten der Erde steigt dieArmut. Die Starken sind nicht mehr bereit, für die Schwachen einzutreten. Die Reformen beiRente und Krankenversicherung schwächten die gesellschaftliche Solidarität weiter.

Die KAB sei von all diesen Missständen bedrückt und wünsche sich, dass die Bischofskonferenzeinen aktualisierten Entwurf auf den Weg bringt. „Wir sind überzeugt, dass ein mutiges Wort derKirchenleitungen auch heute wieder Gehör finden würde“, so Edgar Schiedermeier von der KAB Bayern.In einer Antwort hat Kardinal Karl Lehmann nicht nur dem Inhalt des Schreibens zugestimmt,sondern auch eine Zusammenarbeit zwischen den katholischen Sozialverbänden und den Fachkommissionen der Bischofskonferenz unterstützt. Unter anderem befasse sich derzeitdie Arbeitsgruppe Sozialpolitik mit der ethischen Bewertung unterschiedlicherGrundeinkommens-Modelle. Vor dem Hintergrund konkreter sozialer Herausforderungen und Problemlagen sei eine solche Zusammenarbeit sehr zu begrüßen und sollte intensiviert werden.

Fritz Schösser: "Die Politik sollte den Rat von Papst Benedikt befolgen"

September 2006

Papst Benedikt XVI. ist in seiner Abschiedsrede zum Besuch in Bayern auf das 25jährige Jubiläum der Enzyklika "Laborem Exercens" eingegangen und hat deren herausragende Bedeutung auch für die Gegenwart hervorgehoben.
Der Vorsitzende des DGB Bayern, Fritz Schösser dankt Papst Benedikt XVI. für seine klaren und deutlichen Worte zum Stellenwert der Arbeit in unserer Gesellschaft.

"Papst Benedikt XVI. hat zum Abschluß seines Besuches in Bayern in seiner bekannten intellektuellen Schärfe und ethischen Klarheit den herausragenden Wert der Arbeit für die menschliche Existenz betont. Ich freue mich über die deutlichen Worte des Papstes und hoffe, dass seine mahnende Botschaft an die politischen Entscheidungsträger wohl verstanden wird. Ich freue mich auch, dass der Papst die Bitte des DGB Bayern und des Landeskomitees der Katholiken aufgegrifffen hat, das Thema "Arbeit" bei seinem Besuch in Bayern anzusprechen."

Der DGB Bayern und das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hatten im Vorfeld des Besuches eine gemeinsame Initiative an den Papst herangetragen.

"Die Worte des Papstes sind ein Zuspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine Absage an den neoliberalen Zeitgeist und eine Politik gegen Arbeitslose. Diejenigen, die sich sonst gerne in ihrer politischen Wertehaltung auf christlich-ethische Grundsätze berufen, sollten die Enzyklika lesen. Und sie sollten den Rat von Papst Benedikt befolgen."

Der Besuch von Papst Benedikt XVI. wurde von einer Plakataktion des DGB Bayern, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Bayern und der Betriebsseelsorge Bayern begleitet.
Darin sind Zitate von Papst Johannes Paul II. aus der Enzyklika "Laborem Exercens" und Zitate von Papst Benedikt XVI. zusammengefasst.

Steuerliche Benachteiligung der Pendler und des ländlichen Raums

Mai 2006

Die Arbeitnehmer nehmen derzeit aus Angst um den Arbeitsplatz viel in Kauf
wie z.B. längere Arbeitszeiten, Kürzung oder Streichung von Sonderzuwendungen
u.v.a. mehr. Nun plant die große Koalition zusätzlich die Streichung der
Kilometerpauschale für Entfernungen unter 20 km zwischen Wohnort und
Arbeitsstelle bzw. Kürzung der Pauschale um 20 km pro Fahrt bei größeren
Entfernungen. Gleichzeitig steigen die Treibstoffkosten erheblich.
Dies trifft insbesondere die Arbeitnehmer im ländlichen Raum.
Die Politiker lassen bei Sonntagsreden keine Gelegenheit aus zu betonen,
dass der ländliche Raum gestärkt werden müsse.
Derartige Maßnahmen stärken jedoch den negativen Trend, vom Land in die
Städte zu ziehen. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung vermisst hier den
Aufschrei der politischen Vertreter, die im ländlichen Raum beheimatet sind.
Wo bleiben bei dieser steuerlichen Strafaktion gegen die Arbeitnehmer die
Arbeitnehmerflügel in den Parteien? Üben Sie sich an der falschen Stelle in
Parteidisziplin? Noch ist es Zeit diese Ungerechtigkeit zu stoppen, die übrigens
mehr Geld in das Steuersäckel bringt als die viel diskutierte Reichensteuer!
Die Bundesregierung befindet sich nicht auf dem Weg zur Steuergerechtigkeit
sondern ist auf einem Irrweg. Noch bleibt Zeit ihn zu verlassen. Andernfalls
müssen sich die Arbeitnehmer und ihre Organisationen mit allen Mitteln zur
Wehr setzen.

KAB-Vorstand fordert:
Elterngeld auch für Väter (April 2006)

Die KAB Bayern will, dass auch erwerbstätige Väter Beruf und Familie besser vereinbaren können. Deshalb muß das neue Elterngeld – wie geplant – mindestens zwei Monate auch für den zweiten Elternteil reserviert bleiben. In den meisten Fällen kommen Männer in den Genuss dieser deshalb so genannten Vätermonate, weil Mütter durch Geburt und Stillzeit in der Regel zeitlich stärker an das Kind gebunden sind. Die Erfahrungen mit der Elternzeit beweisen, dass Väter ebenso wie Mütter ohne finanzielle Anreize und gesetzlichen Schutz ihre Rechte nicht gegen die Arbeitgeber durchsetzen können.

Auch Väter brauchen mehr Zeit für Kinder
Väter werden immer stärker von ihren Arbeitgebern eingefordert, so dass ihnen kaum Zeit für die Wahrnehmung von Familienaufgaben bleibt. Die Einführung der 42-Stunden-Woche, z.B. im öffentlichen Dienst, und darüber hinausgehende Überstunden lassen jungen Eltern kaum die Chance auf eine partnerschaftliche Teilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Die Alleinversorgerfamilie oder Kinderlosigkeit sind dann die unerwünschten, aber erzwungenen Alternativen. Elternzeit für Väter ist deshalb ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Partnerschaftlichkeit. Diese fördert – wie Studien bestätigen - die Entscheidung junger Eltern für ein weiteres Kind.

Gleichstellung von Vätern und Müttern in der dreijährigen Elternzeit
Noch immer gibt es nicht wenige Arbeitgeber, die ihren männlichen Mitarbeitern unverhohlen mitteilen, dass sie die Inanspruchnahme von Elternzeit negativ sanktionieren werden. Fehlender Kündigungsschutz für Väter in der Zeit von mehr als 8 Wochen vor der beanspruchten Elternzeit wird immer häufiger von Arbeitgebern zu Kündigungen mißbraucht. Der Gesetzgeber muß deshalb die Rechte von Vätern auf Vereinbarkeit stärken und ihnen ebenso wie den Müttern einen umfassenden Kündigungsschutz in der Elternzeit gewähren.

Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft ist überfällig
Mütter und auch Väter wollen heute Familie und Beruf in eine individuelle und bedarfsgerechte „work-life-balance“ bringen. Die „good-will“-Ankündigungen der Arbeitgeber von familienfreundlichen Arbeits-bedingungen sind bislang meist nur Lippenbekenntnisse geblieben. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes ist deshalb unverzichtbar, damit Frauen und Männer in gleicher Weise ihre beruflichen und familiären Aufgaben vereinbaren können. Existenzsichernde und sozial abgesicherte Teilzeitarbeit muß für beide Eltern realisierbar werden, ohne beruflich in die Sackgasse zu führen. Mit einem Gleichstellungsgesetz würden endlich auch die privaten Arbeitgeber einen konstruktiven Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit und gegen die demografische Abwärtsspirale in unserer Gesellschaft leisten.

Elterngeld nicht auf Kosten armer Familien
Elterngeld als Lohnersatzleistung darf nicht Ersatz für das bisherige Erziehungsgeld werden. Nichterwerbstätige und geringverdienende Eltern müssen auch weiterhin das zweijährige Bundeserziehungsgeld von monatlich 300 Euro als Mindestbetrag und anrechnungsfrei auf weitere Sozialleistungen erhalten. Familien brauchen verlässliche finanzielle Unterstützungsleistungen, damit das Ja zum Kind nicht in die Verarmung führt.

Kinderlose nicht gegen Familien ausspielen
Mit Sorge verfolgt die KAB Bayern die aktuellen Kampagnen einiger Medien, kinderlose und beruflich erfolgreiche Frauen an den Pranger zu stellen. Frauen dürfen genauso wenig wie Männer in eine Rechtfertigungslage gezwungen werden, warum sie kein oder ein Kind haben oder sich sogar für mehr als zwei Kinder entscheiden und gleichzeitig erwerbstätig oder Vollzeit-Familienfrau sein wollen. Die Bezeichnung „kinderlose Akademikerin“ wird inzwischen als neue frauenfeindliche Stigmatisierung eingesetzt vergleichbar mit dem Begriff „Rabenmutter“ für erwerbstätige Frauen mit Kindern. Obwohl die Zahl der kinderlosen männlichen Akademiker höher ist als die der weiblichen, werden sie nicht in eine öffentliche Rechtfertigungshaltung gebracht.

Frauen und Männer müssen auch mit Kindern gleiche Chancen auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe erhalten
Trotz rechtlicher Gleichstellung von Männern und Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt die Chancen ungleich verteilt. Vaterschaft ist immer noch mit der Ernährerrolle verbunden und wirkt sich in der Regel positiv auf das Einkommen von Männern aus. Mutterschaft wird hingegen zum Risikofaktor für die berufliche Integration und die finanzielle Existenzsicherung von Frauen. Die sozialen Sicherungssysteme schützen Frauen immer weniger vor Altersarmut. Solange in Deutschland die berufliche Chancengleichheit von Vätern und Müttern und eine partnerschaftliche Arbeitsteilung von Frauen und Männern keine Normalität sind, bleibt die Entscheidung für Kinder ein einseitiges wirtschaftliches Risiko für Frauen. Gesetzgeber und Arbeitgeber haben den Schlüssel für eine positive, zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft in der Hand. Nicht an den Worten, sondern an den Taten werden sie gemessen.

Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 8. März 2006:
Gute Arbeit für alle - auch für Frauen

Die KAB Bayern  erinnert anläßlich des Internationalen Frauentages an die Vorgaben des Grundgesetzes. In Artikel 3 (2) heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bis die tatsächliche Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern und Frauen erreicht ist, gibt es noch viel zu tun. Vor allem in der Arbeitswelt sind Frauen noch immer stark benachteiligt.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist in Deutschland keine Realität. Laut Gleichstellungsbericht der EU-Kommission hat sich der Abstand zwischen den Gehältern von Frauen und Männern in Deutschland entgegen dem europäischen Trend weiter vergrößert. Im Jahr 2004 verdienten Männer im Durchschnitt etwa 23 Prozent mehr als Frauen. 1999 lag dieser Abstand noch knapp unter 20 Prozent. Im EU-Mittel ging dagegen in der gleichen Zeit der Verdienst-Vorsprung der Männer um 1 Prozent auf 15 Prozent zurück.

Vor allem Familienfrauen werden weiterhin auf dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt und diskriminiert. Der Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit nach einer familienbedingten Unterbrechung wird ihnen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit noch stärker erschwert als in früheren Jahren. Die gesetzlichen Rechtsansprüche auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz und auf gleiche Entlohnung nach einer dreijährigen Erziehungszeit werden im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst eingeschränkt. Frauen werden also für die Übernahme unentgeltlicher Familienarbeit künftig noch stärker wirtschaftlich bestraft als bisher.
Das Armutsrisiko für Frauen wächst. Entgegen den politischen Sonntagsreden von einer stärkeren Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, bewegt sich nur wenig zum Besseren. Das Risiko der Verarmung durch Kindererziehung und durch Pflege von Familienangehörigen bleibt für Frauen hoch. Es ist nicht verwunderlich, dass in der Folge Frauen die Entscheidung für ein Kind schwer fällt. Auch die zunehmende Zahl der Minijobs, ist ein deutliches Indiz für die wachsende Armut von Frauen. Anstelle von sozial gesicherten Teilzeitarbeitsverhältnissen im Umfang von 20 – 30 Wochenstunden, die auf der Wunschliste der Frauen ganz oben stehen, werden ihnen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglöhnen angeboten.

Die KAB Bayern fordert Politik und Wirtschaft auf, diesen Trend zu stoppen und Frauen die volle Teilhabe am Arbeitsmarkt zu gleichen finanziellen und sozialen Bedingungen wie Männern zu ermöglichen. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft ist überfällig. Darüber hinaus muß Familienarbeit stärker honoriert und in die sozialen Sicherungssysteme angemessen integriert werden.

KAB und Betriebsseelsorge in Bayern zum Streik im Öffentlichen Dienst:
Kein Stellenabbau in Öffentlichen Dienst
Schluss mit der Verlängerung der Arbeitszeit

Die KAB und die Betriebsseelsorge in Bayern unterstützen den Streik im öffentlichen Dienst und fordern die Beibehaltung der 38,5 Stunden Woche.
"Es ist unverantwortlich, angesichts anhaltender Massenarbeitslosigkeit auch in Öffentlichen Dienst die Arbeitszeit zu verlängern. Denn Arbeitszeitverlängerung wird umgesetzt in Stellenabbau!
Die Einführung der 40-Stunden Woche wird Zehntausende von Arbeitsplätze vernichten," so der Präses der KAB Bayern, Franz Schollerer in München.
"Wir treten für eine neue Sozialkultur ein, wie sie die Kirchen in ihrem gemeinsamen Sozialwort gefordert haben. Demnach hat 'das Teilen der Arbeit Vorrang vor Stellenabbau und vor Entlassungen'. Es ist absurd, dass die Öffentliche Hand auch noch ihrerseits Arbeitslosigkeit produziert, die sie über Abgaben und Steuern teuer finanzieren muss," ergänzt Diakon Erwin Helmer, Sprecher der Betreibsseelsorger in Bayern.
KAB und Betriebsseelsorge betonen:
"Ein Staat, der lebensnotwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren kann, ist ein Versager. Er hat dafür zu sorgen, dass die starken Schultern mehr tragen als die schwachen. Deshalb müssen die Unternehmen stärker zur Kasse gebeten werden.
Den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften geht es nicht um 18 Minuten längere Arbeitszeit am Tag! Sie treten in ihrem Kampf vielmehr dafür ein, mehr Menschen über Arbeit und Einkommen zu beteiligen. "Arbeit teilen" und nicht Arbeitszeitverlängerung ist das Gebot der Stunde!
ARBEITSZEITVERLÄNGERUNG IST DAS FALSCHE SIGNAL !
Arbeitszeitverlängerung im Öffentlichen Dienst ermutigt private Arbeitgeber noch mehr als bisher, sogar bei enormen Gewinnen die Wochenarbeitszeit ihrer Beschäftigten ohne Lohnausgleich weiter auszudehnen.
Die tägliche Arbeitslast ist auch im Öffentlichen Dienst infolge permanenter Leistungsverdichtung und des Personalabbaus schwer genug geworden. Man darf diese Last nicht noch mehr erhöhen. Denn 18 Minuten längere Arbeitszeit am Tag summieren sich auf 66 Stunden im Jahr. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Auswirkungen dieses Streiks. Wir fordern sie auf, das berechtigte Anliegen dieses Arbeitskampfes zu unterstützen!"

Katholische Arbeitnehmerbewegung fordert von der Bayerischen Staatsregierung Rücknahme des Beschlusses über die Ausweitung der Ladenschlusszeiten

Die KAB BAYERN fordert die Bayerische Staatsregierung auf, den Beschluss über die Aufhebung der Ladenschlusszeiten vom 09. Juni bis 09. Juli 2006-also während der Fußballweltmeisterschaft -zurückzunehmen. Die Beschäftigten - vor allem im Einzelhandel - sind eindeutig die Schwerstbetroffenen. Je kleiner das Geschäft, je weniger Beschäftigte, desto höher wird die Belastung sein! In München und Nürnberg kommen dazu noch die Spielsonntage mit Öffnungszeiten von 12.00 bis 24.00 Uhr sowie in Nürnberg Fronleichnam von 14.00 bis 24.00 Uhr. Dies geht auf Kosten der Familien, die angeblich bei der CSU sehr geschätzt werden. „Umsätze und Gewinne sind keine Voraussetzung für Gastfreundschaft!“ erklärt der Landesvorsitzende Edgar Schiedermeier. Die letzte Entscheidung treffen die Kommunen, wenn es bei dem o.a. Beschluss bleibt. Die KAB erhofft sich von den Mandatsträgern auf dieser Ebene mehr Verständnis für die Beschäftigten.

Petition der KAB Bayern zur Verlängerung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern


Sehr geehrte Mitglieder des Bayerischen Landtages,

gemäß Artikel 115 der Bayerischen Verfassung und Artikel 17 Grundgesetz richtet die KAB Bayern e.V. eine Petition an den Bayerischen Landtag mit dem Ziel, die Mitglieder des Bayerischen Landtags zur Verlängerung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes aufzufordern.

Für die KAB Bayern e.V. hat die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen, in der Politik, in der Arbeitswelt und in der Familie hohe Priorität. Sie nutzt deshalb das Petitionsrecht, um sich für dieses Ziel einzusetzen.

Nachdem die Laufzeit des bestehenden Gleichstellungsgesetzes zum 30.6.2005 ausläuft, appelliert die KAB Bayern e.V. an den Bayerischen Landtag, das Gesetz solange fortzuschreiben, bis die darin formulierten Ziele und Aufgaben erfüllt sind und nach objektiven Kriterien eine Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht ist. Bei der Fortschreibung sollten die Ergebnisse des am 5. 7. 2005 im Bayerischen Landtag vorgestellten Dritten Berichtes der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes berücksichtigt werden.

Die Bayerische Verfassung benennt unter den Grundrechten und Grundpflichten auch die Gleichstellung von Frauen und Männern. Artikel 118 (2) lautet: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Dieser Verfassungsauftrag macht aus unserer Sicht eine Fortschreibung des Gleichstellungsgesetzes zwingend notwendig, da Frauen im Vergleich zu Männern immer noch nicht im gleichen Umfang an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt sind und nach wie vor in der Arbeitswelt deutliche wirtschaftliche Nachteile erfahren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht zu Lasten der Frauen und wird auch den Bedürfnissen von Männern nicht gerecht.

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz hat vorrangig eine Innenwirkung auf den öffentlichen Dienst sowie alle öffentlich-rechtlichen Institutionen und betrifft damit eine große Zahl von ArbeitnehmerInnen. Es hat auch eine hohe Außenwirkung, die über die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern sichtbar und erfahrbar wird. Für die noch völlig unzureichende Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft hat das Bayerische Gleichstellungsgesetz hohen Vorbild- und Modellcharakter. Sein Fortbestand ist deshalb von großem gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Die KAB Bayern e.V. fordert deshalb die Mitglieder des Bayerischen Landtages auf, die Verlängerung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes mit einem deutlichen Votum zu beschließen und mit Bezug auf die Ergebnisse des aktuellen Berichtes der Bayerischen Staatsregierung notwendige Nachbesserungen vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen



Brigitte Rüb-Hering gez. Edgar Schiedermeier gez. Franz Schollerer
Landesvorsitzende Landesvorsitzender Landespräses

KAB Bayern kämpft gegen eine weitere Aushöhlung des Sonntags

Bild
Die Feiertage sind das kulturelle Tafelsilber unseres Volkes und müssen geschützt werden. Diese Worte hatte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber am 9. November letzten Jahres in der Diskussion um die Verlegung des Nationalfeiertages auf einen Sonntag geäußert.
Doch nun will Stoiber den Schutz der Sonn- und Feiertage durch gesetzliche Maßnahmen aushebeln. Mitte April kündigte Stoiber an, trotz massiver Bedenken der Kirchen, an Tankstellen in Bayern den Betrieb von Auto-Waschanlagen künftig auch an Sonn- und Feiertagen zuzulassen.
"In großmundigen Erklärungen verteidigt die bayerische Staatsregierung die Sonn- und Feiertage, in der Praxis aber gibt sie den Sonn- und Feiertagsschutz auf" kritisiert Edgar Schiedermeier, Vorsitzender der KAB Bayern. Der CSU-Politiker und ehemalige Europaabgeordnete Schiedermeier fragt sich:"Wie viel Glauben ist der bayerischen Staatsregierung eigentlich noch zu schenken?"

Auch Minister Huber hatte noch erklärt, er wolle den Sonntag schützen und verlangte gleichzeitig werktägliche Ladenöffnungszeiten rund um die Uhr im Freistaat und im Bund.
In dem Autowasch-Vorschlag sieht die KAB Bayern einen "weiteren Schritt zur Aushöhlung der Sonn- und Feiertage." Diesmal werde die ausländische Konkurrenz, insbesondere im Grenzland, als Argument bemüht, so der KAB-Landesvorsitzende Schiedermeier.
Ob Stoiber seine Pläne wieder in die Schublade packt ist fraglich. "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt", lauten Grundgesetz und Bayerische Verfassung,auf die sich die KAB beruft.

KAB Bayern dankt Bischof Gerhard Ludwig Müller

„Die Katholische Arbeitnehmerbewegung(KAB) Bayern begrüßt die deutlichen Worte von Bischof Gerhard Ludwig Müller, Regensburg, für den Erhalt des Pfingstmontags als gesetzlich geschützten Feiertag“, so der Landesvorsitzende Edgar Schiedermeier. „Feiertage sind unverzichtbare Familienzeit, Freiräume religiösen Aufatmens, geben dem Leben Rhythmus und dürfen nicht zur Verfügungsmasse angeblicher wirtschaftlicher Zwänge werden“, bekräftigt Schiedermeier.
„Der Vorstoß von Jürgen Rüttgers, in NRW die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag rund um die Uhr freizugeben, geht in eine ähnliche Richtung wie der Versuch, den Pfingstmontag abzuschaffen, nämlich den arbeitenden Menschen total verfügbar zu machen. Die Auswirkungen allein auf Familie und Erziehung wären katastrophal“, so die Landesvorsitzende Rüb-Hering.
Eine Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft zerstört das Gemeingefüge und gefährdet den sozialen Frieden.

Hartz IV muss grundlegend überarbeitet werden
„Ungerechtigkeit bleibt Ungerechtigkeit, egal wann Sie zu wirken beginnt“

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordert eine grundlegende Korrektur von Hartz IV und lehnt die jetzt von SPD-Chef Müntefering vorgeschlagene Verlängerung der Übergangsfristen als Augenwischerei ab. Dazu der geschäftsführende KAB Diözesansekretär der Diözese Eichsatätt Ulrich Berber:
„Sozial ungerecht ist, wenn ein älterer z.B. 53jähriger Arbeitsloser, der 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, auch nur 12 Monate lang Arbeitslosengeld I erhält, genau so lange wie ein 23jähriger, der nur drei Jahre einbezahlt hat. Da ist es völlig gleichgültig, wann diese Regelung Gesetz wird, ob zum 01.02.2006 wie bisher geplant oder zwei Jahre später. Ungerechtigkeit bleibt Ungerechtigkeit, egal wann sie zu wirken beginnt.“

Die KAB sieht weitere deutliche Schwachpunkte an Hartz IV, die dringend korrigiert werden müssen: Das Arbeitslosengeld II stellt keine lohnabgeleitete Leistung mehr dar, sondern geht weitgehend von den Grundvorgaben der bisherigen Sozialhilfe aus. Dies bedeutet einen Systemwechsel. Das Arbeitslosengeld ist zu einer "Fürsorgeleistung"
geworden. Arbeitnehmer sind aber Beitragszahler in eine Versicherung und haben damit Anspruch auf adäquate Versicherungsleistungen, nicht nur auf Almosen. Zudem kann es nicht sein, dass Arbeitslosengeld II-Empfänger gezwungen sind, ihre Altersvorsorge aufzubrauchen.

Ein Teil der bisherigen Sozialhilfeempfänger dürfte besser gestellt werden.
Dem steht aber gegenüber: Ein großer Teil der Empfänger der bisherigen Arbeitslosenhilfe hatte mit der Einführung des Gesetzes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Für viele Langzeitarbeitslose fielen die Leistungen niedriger aus. Armut wurde so politisch vorprogrammiert! Dass dies tatsächlich so ist, zeigt der seit Hartz IV teilweise um 30% gestiegene Zulauf zu den sogenannten „Tafeln“, soziale Hilfsprojekte, bei denen nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an Bedürftige abgegeben werden.


Hartz IV bedeutet einen weiteren Einschnitt in die soziale Sicherung. Das Sozialstaatsgebot, eine soziale Absicherung und ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben für alle zu schaffen, wird verletzt.

Die Reform schafft keine neuen Arbeitsplätze, vergrößert aber die Armut und trägt zur weiteren Spaltung der Gesellschaft bei. Berber kritisiert vor allem auch, dass gleichzeitig zu Hartz IV der Spitzensteuersatz zum
01.01.2005 von 45 auf 42% gesenkt wurde: „Während die Reichen noch reicher werden, fallen immer Menschen in Deutschland, vor allem auch Familien mit Kindern, unter die Armutsgrenze. Das ist doch eine zynische Politik: Auf der einen Seite verringert sich der Staat durch unnötige Steuergeschenke die Einnahmen, auf der anderen Seite wird behauptet, die notwendigen Sozialleistungen müssten gekürzt werden, weil der Staat nicht mehr genügend Mittel habe. Die KAB wird sehr genau darauf achten, wer im anstehenden Wahlkampf auf soziale Gerechtigkeit achtet und wer nicht. Weitere Einschnitte ins soziale System sind nicht mehr tragbar.“

KAB Bayern plädiert für Bildungssoli statt Studiengebühren

Die KAB Bayern lehnt Studiengebühren ab. Familien leisten jetzt schon einen überproportionalen Beitrag zur Existenzsicherung und beruflichen Bildung der nächsten Generation. Weitere finanzielle Belastungen überfordern Familien mittlerer und unterer Einkommensschichten. Die KAB Bayern befürchtet, dass in der Folge die Realisierung des Kinderwunsches junger Menschen weiter abnehmen wird.
Studienkredite führen in die Schuldenfalle. Aus bitterer Erfahrung wissen Eltern, dass ein Ausstieg aus der Gebührenfreiheit mit einem Einstieg in die Dynamisierung von Kostenbeiträgen verbunden ist. Werden jetzt noch 100 Euro pro Semester als Studiengebühren diskutiert, sind es demnächst 500 Euro oder sogar 2500 Euro und mehr wie aus politischen Kreisen prognostiziert wird. Damit ist die Schmerzgrenze für die Mehrheit der Familien weit überschritten. Der Ausweg, Hochschulbildung über Kredite zu finanzieren, führt leicht in die Schuldenfalle. Schon heute sind rund 3 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt stetig.

Studiengebühren sind frauen- und familienfeindlich. Frauen sind aus guten Gründen risikoscheuer als Männer, besonders bei der Kreditaufnahme. Sie wissen, dass ihnen der Arbeitsmarkt nicht die gleichen Chancen bietet wie Männern, und dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Frauen immer noch nicht gilt. Die Erwerbseinkommen von Frauen betragen in Deutschland im Durchschnitt nur rund 75% der Erwerbseinkommen von Männern. Besonders weit geht die Schere zwischen Müttern und Vätern mit akademischer Ausbildung auseinander. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern bewegt sich Deutschland im „equal pay“-ranking im unteren Drittel. Kein Wunder, dass die Entscheidung für ein Kind Frauen mit Hochschulabschluss besonders schwer fällt. Ihre Einschätzung, mit dem „Ja“ zum Kind einen hohen wirtschaftlichen Verlust zu riskieren, ist sehr realistisch.

Mädchen und Frauen sind die Verliererinnen im Wettbewerb um Bildung. In Familien mit engem Haushaltsbudget wird der Anteil für Bildungsausgaben nicht mehr für alle Kinder reichen. Söhne werden wieder so wie früher bevorzugt, wenn es um die Entscheidung geht, welches der Kinder studieren darf. Stoßen Grundsätze wie die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen in der praktischen Anwendung auf Kostengrenzen, sind unsere Grundrechte in Gefahr.

Bildungssoli als Alternative zu Studien- und Kindergartengebühren. Die KAB Bayern plädiert als Alternative zu Studiengebühren für einen Bildungssoli für gut verdienende Akademiker. Familien und alleinerziehende Frauen mit Hochschulbildung sollen vom Bildungssoli befreit werden. Der Bildungssoli soll zur Mitfinanzierung von Hochschulen aber auch zur Befreiung von Kindergartengebühren für alle über dreijährigen Kinder eingesetzt werden.