KAB Bayern e.V.
KAB Bayern e.V. Presse|Service|Kontakt|Impressum

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung ist mit rund 200 000 bundesweit organisierten Mitgliedern ein engagierter Sozialverband, dessen Wurzeln in dem Selbstverständnis gründen, Kirche zu sein und Arbeitnehmerbewegung.
Dabei geht es um die Gestaltung einer gerechten und solidarischen Gesellschaft für alle Menschen. Die KAB versteht sich als Interessensvertretung nach den Prinzipien der kirchlichen Sozialverkündigung nach denen der Mensch - und nicht die Wirtschaft - im Mittelpunkt der politischen Entscheidungen zu stehen hat. Demzufolge ist die KAB eine Bewegung für soziale Gerechtigkeit.
Durch Aktionen und Modelle, Programmatik und Bildungsangebote, durch Selbsthilfe und Interessensvertretung gestaltet die KAB Gesellschaft, Staat, Wirtschaft und Kirche mit. Es geht um Überwindung ungerechter Strukturen und um die Entwicklung gesellschafts- und sozialpolitischer Perspektiven.
Als Mitglied der WBCA (dieser Verbund besteht aus katholischen Arbeitnehmerorganisationen in 52 Ländern) ist die KAB auch eine internationale Bewegung.

Entstanden ist die KAB als Zusammenschluß von Arbeitervereinen, welche sich seit Mitte des 19.Jahrhunderts als Bildungs- und Selbsthilfevereine konstituiert hatten. In Wilhelm Emmanuel von Ketteler, dem Mainzer "Arbeiterbischof" hatten die Zusammenschlüsse der Arbeiter einen großen Förderer. Bereits als junger Priester hatte er sich mit der sozialen Frage auseinander gesetzt.

Bereits im Jahr 1945 begann dann der Wiederaufbau der vom Nationalsozialismus zerschlagenen KAB. Bald darauf konnte die KAB als sozialpolitische Kraft an zahlreichen Gesetzesvorhaben mitwirken, beispielsweise beim Ausbau der Unfallversicherung, der Altersvorsorge und der Mitbestimmung.
Die KAB Deutschlands ist eine selbstständige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung. Dadurch gewährt sie ihren Mitgliedern auch kostenlosen Rechtschutz in den Angelegenheiten des Arbeit- und Sozialrechts, des Beamtenrechts und des Steuerrechts für Arbeitnehmer. Außerdem ist sie berechtigt, nach den Vorschriften des Rechtsberatungs-, Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsgesetzes ihre Mitglieder vor den jeweiligen Gerichten zu vertreten, auch im kirchlichen Arbeitsrecht.

Dafür steht die KAB Bayern!

Bildungspolitik: Jedes Kind ist wichtig!

  • Die KAB Bayern setzt sich dafür ein, dass eine frühzeitige, individuelle und altersgerechte Förderung von Kindern und Jugendlichen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die Norm wird.


  • Es darf nicht weiter zugelassen werden, dass 10 von 100 Jugendlichen ohne Abschluss die Schule verlassen. Allen jungen Menschen muss der Zugang zur beruflichen Bildung ermöglicht werden.


  • Die gesellschaftlichen Anstrengungen zur Förderung von Kindern aus einkommensarmen Familien und aus Migrantenfamilien müssen intensiviert werden.


  • Die Quote der Absolventen mit Abschlüssen auf höherem Qualifizierungsniveau ist im Vergleich mit anderen Bundesländern und mit anderen EU-Ländern zu erhöhen.


  • Lebenslanges Lernen muss wieder stärker gefördert werden.


  • Das neue bayerische Kindertagesstättengesetz sowie die Schulreformen in Bayern müssen für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.


    Familienpolitik: Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat hohe Priorität!

    Junge Frauen und Männer sollen künftig ihren Kinderwunsch durch verlässliche familienfreundliche Rahmenbedingungen leichter realisieren können. Die Entscheidung für ein Kind darf nicht zum Armutsrisiko werden. Die Eltern sollen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsleistungen so gut wie möglich unterstützt werden. Die Leistungen der Familien für unsere Gesellschaft sind in Politik und Wirtschaft stärker als bisher zu fördern und zu honorieren, auch über die sozialen Sicherungssysteme.

    Konkret fordert die KAB

  • ausreichende, qualifizierte Angebote zur Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen
  • •flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Erziehungs- und Pflegeaufgaben der Familien

  • Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern, damit sie sich ohne wirtschaftliche Einbußen für Kinder entscheiden können; dies gilt im besonderen für Berufsrückkehrerinnen


  • mehr steuerliche Entlastung und finanzielle Förderung für Familien, um den auf ihnen lastenden, hohen Kostendruck zu senken


  • Kindergartengebühren und Studiengebühren dürfen nicht zur Ausgrenzung von Kindern aus einkommensschwachen Familien führen


  • die Anerkennung von 6 Jahren je Kind als Erziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung


  • den Fortbestand der kostenlosen Mitversicherung der Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung


  • Die Familienpolitik in Bayern soll Eltern im Einsatz für Familie und Beruf besser unterstützen.


    Wirtschafts- und Sozialpolitik: Reformen gerecht gestalten!


  • Arbeitsmarktreformen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Wirtschaftsprozess ist über die Tarifautonomie und die betriebliche Mitbestimmung abzusichern.


  • Die KAB tritt für den Erhalt der solidarischen sozialen Sicherungssysteme ein. Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip darf bei den anstehenden Reformen nicht verletzt werden.


  • Die KAB hat ein eigenes Modell der solidarischen Altersicherung entwickelt und stellt es zur politischen Diskussion.


  • Die KAB tritt ein für ein gutes Leben für alle. Niemand darf aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden. Der Staat muss für Chancen-, Teilhabe- und Beteiligungsgerechtigkeit sorgen.


  • Die KAB begrüßt die Anstrengungen des Staates, Menschen aus der Arbeitslosigkeit zurück in das Erwerbsleben und in die eigenständige Existenzsicherung zu führen. Maßnahmen nach dem Prinzip „fordern und fördern“ müssen die Würde der Menschen achten und dürfen nicht zu unangemessenen Härten führen.


  • Hartz IV ist nicht gerecht,
    - weil mit der Beschränkung von Arbeitslosengeld I auf ein Jahr unterschiedliche hohe
    Beitragsleistungen in der Arbeitslosenversicherung nicht zu differenzierten Leistungen führen
    - weil beim Arbeitslosengeld II Familien mit minderjährigen Kindern mehr Einbußen erfahren als
    Alleinstehende
    - weil Familienfrauen häufiger als andere vom Bezug des Arbeitslosengeldes II und den damit
    verbunden Förderungen für den beruflichen Wiedereinstieg ausgeschlossen werden
    - weil geringere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht zu Beitragssenkungen führen

    Die Wirtschafts- und Sozialpolitik in Bayern muss auch künftig sozial gerecht sein und muss den sozialen Ausgleich fördern.