Faire Löhne

CSU sollte jetzt aus christlicher Überzeugung Tariftreuegesetz in Bayern einführen

Forderung der KAB Bayern aus Anlass der Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministers

Die KAB Bayern fordert die CSU auf, so bald wie möglich ihren Einfluss als christliche Regierungspartei geltend zu machen. Die CSU solle dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen. Mit Blick auf die laufende Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dürfe Bayern nicht Schlusslicht in Deutschland werden.

„Die CSU definiert sich als christsoziale Partei“, erklärt Michael Wagner, Landespräses der KAB Bayern. „Mit einem bayerischen Tariftreue- und Vergabegesetz könnten ihre führenden Politikerinnen und Politiker nun demonstrieren, dass sie dieses Bekenntnis ernst meinen und sich für die arbeitenden Menschen einsetzen – so, wie die kirchliche Soziallehre und christliche Werte es fordern.“ Eine der eindrücklichsten Stellungnahmen dazu habe Papst Johannes XXIII. Anfang der 1960er Jahre in seiner Enzyklika ‚Mater et magistra‘ festgehalten. „Menschliche Arbeit darf nicht als eine ‚bloße Ware‘ behandelt werden, heißt es dort“, so KAB-Landespräses Wagner. „Und wortwörtlich weiter: ‚Darum darf die Höhe ihrer Vergütung nicht dem Spiel der Marktgesetze überlassen werden‘.“

Wenn der Bund ein Tariftreuegesetz beschließe, dann drohe Bayern endgültig Schlusslicht in Deutschland zu werden. „Bayern wäre dann eins der letzten Gebiete auf der deutschen Landkarte, das sich bei Staatsaufträgen nicht um tarifliche Standards wie Mindestlöhne und Arbeitszeiten in den beauftragten Unternehmen kümmert“, stellt Landespräses Wagner fest. „Vor dem Hintergrund, dass Bayern von einer starken christlichen Regierungspartei geprägt ist, eigentlich unvorstellbar.“

Laut Medienberichten arbeitet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an einem Tariftreue- und Vergabegesetz für den Bund, das bereits in einer frühen Entwurfsversion vorliegt. „Noch hat Bayern vielleicht Zeit, rechtzeitig selbst ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen“, so KAB-Landespräses Michael Wagner abschließend. „Die CSU stellt den Ministerpräsidenten, besetzt Schlüsselressorts und stellt die größte Fraktion im Bayerischen Landtag. Sie hat es in der Hand.“

Garantiertes Grundeinkommen - Das Konzept der KAB

450.000 Menschen haben deutschlandweit eine Petition unterschrieben, um ein befristetes Grundeinkommen für die Zeit der Corona-Krise einzuführen. Es ist die Rückkehr der Debatte um das Geld ohne Gegenleistung, die Menschen weltweit fasziniert - wie die WELT schreibt. Laut Befragungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus vergangenen Jahren sympathisiert in Deutschland grundsätzlich die Hälfte der Bevölkerung mit dem Konzept.

Im Netzwerk Grundeinkommen, dem auch die KAB angehört, sind Stand 30. Juni 2020 nun 5.453 Personen und 134 Organisationen eingetragene Mitglieder, die sich alle diesem Thema verschrieben haben. Es gibt sehr unterschiedliche Konzepte und Herangehensweisen zur Umsetzung des Bedingungslosen Grundeinkommens. 

Die KAB hat anders als viele VertreterInnnen in diesem Netzwerk ein Konzept erarbeitet, das sich in einigen Punkten abgrenzt und abhebt und daher auch den Namen „garantiertes Grundeinkommen“ gewählt, um das zu verdeutlichen.

Die Erwartungen an ein garantiertes Grundeinkommen gehen weit über eine gerechtere Gestaltung der Sozialsicherungssysteme hinaus. Es verbindet mit dem Grundeinkommen eine Revolutionierung der Arbeitskultur, weg vom Zwang, hin zur Freiheit und Selbstbestimmung und eine Entkoppelung von Erwerbsarbeit und Einkommen. 

Die Grundpfeiler des Bedingungslosen Grundeinkommens sind jedoch immer die Gleichen: 

Das bedingungslose Grundeinkommen ist Existenz sichernd, personenbezogen, voraussetzungslos und universell: Das BGE ist ein Einkommen für alle Menschen, das 

die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,

einen individuellen Rechtsanspruch garantiert,

ohne Bedürftigkeitsprüfung und

ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen gewährt wird.

Das KAB-Modell beinhaltet, dass alle BürgerInnen ab Geburt sowie zugezogenen MitbürgerInnen ab einer Wartezeit von 5 Jahren, bezugsberechtigt sein sollen. Die Höhe des BGE richtet sich nach der Vermeidung der Armutsgrenze nach OECD-Tabelle. 

Das KAB Modell ist in seiner letzten Berechnung von 872 Euro für Erwachsene und 545 Euro für Kinder, plus einen Lebenslagenzuschuss (z.B. chronisch Erkrankte, Alleinerziehende usw.) plus Wohngeldanspruch ausgegangen. Das weitere Einkommen aus Erwerbsarbeit, Kapitalerträge usw. ist ab dem ersten Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Zur Finanzierung des BGE sollen der Bezug von Sozialgeld, Grundsicherung, Kindergeld, BAfoG, Grundfreibetrag wegfallen. Was allerdings bleiben soll, sind Kranken-, Pflege, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. 

Die Einführung eines Garantierten Grundeinkommens muss aber auch wichtige Rahmenbedingungen erfüllen, auf die wir in der KAB großen Wert legen und die wir als unverzichtbar halten: 

Dazu gehört ein gesetzlicher Mindestlohn, für dessen Anhebung auf 13,69 Euro pro Stunde sich die KAB derzeit in ihrer Kampagne intensiv einsetzt. Arbeitszeitverkürzung, paritätisch finanzierte Sozialversicherung und eine Bildungsoffensive - zu der im Übrigen auch die Bildungsfreistellung in Bayern gehört, die derzeit noch von Politik und Wirtschaft blockiert wird. 

Eine der entscheidenden Fragen zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist neben den rechtlichen, strukturellen und ordnungspolitischen Fragen, die Frage nach der Würde des Menschen. 

Hier zum Download die Rede der Landesvorsitzenden Erna-Kathrein Groll 

Kenn deinen Wert! Wir kämpfen für faire Löhne.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist der Kampf gegen ungerechte Bezahlung. Unabhängig von Branche oder Berufsgruppe stehen wir allen Arbeitnehmer*innen zur Seite und fordern von Politik, Arbeitgeber*innen und Gesellschaft prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern und vorhandene Missstände sofort zu beseitigen.

Ein fairer Mindestlohn ohne Ausnahmen

Der gegenwärtige Mindestlohn von 9,35 €/h schützt nicht vor Armut und reicht nicht aus um soziale Sicherheit und Teilhabe zu garantieren. Insbesondere Familien leben unter permanentem finanziellem Druck. Zugleich verschärft ein so niedrig angesetzter Mindestlohn zwangsläufig das Risiko von Altersarmut. Wer ein Leben lang in Vollzeit für den Mindestlohn arbeitet, erhält eine Rente unterhalb des Hartz IV-Satzes.  Deshalb fordern wir die Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 13,69€. Das entspricht 60% des derzeitigen Durchschnittseinkommens und ist die Untergrenze für einen Arbeitslohn, der Menschen nicht aus dieser Gesellschaft ausschließt, sondern Ihnen einen würdevollen Platz in der Gemeinschaft ermöglicht.

Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Noch immer verdienen Frauen bis zu 21% weniger als ihre männlichen Kollegen. Das hat verschiedene Ursachen: Viele sogenannte Frauenberufe gehören zum Niedriglohnbereich und werden schlechter bezahlt, als Berufe die häufiger von Männern ergriffen werden. Ein Großteil der Familienarbeit (wie die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen) wird noch immer von Frauen übernommen. Das führt dazu, dass Frauen oft nur in Teilzeit arbeiten können und in der Folge eine deutlich geringere Rente beziehen. Auch sind Frauen nach wie vor seltener in Führungs- und Spitzenpositionen vertreten. Um das endlich zu ändern, müssen wir uns fundamentale Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders neu stellen. Deshalb fordern wir unter anderem eine Aufwertung der Erziehungs-, Familien- und Pflegearbeit gegenüber der Erwerbsarbeit – zum Beispiel in Form von Rentenpunkten. Auch die entgeltliche Besserstellung ganzer Berufsgruppen ist ein wichtiger Schritt. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Solidarität mit denen, die betreuen, pflegen und erziehen.

Nur gemeinsam können wir gegen diese Missstände angehen! Mach dich stark gegen ungerechte Bezahlung. Mit deiner KAB.

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