Nach dem über zweistündigen Treffen im Wirtschaftsministerium kamen beide Seiten zu keinem Konsens über mögliche Erleichterungen hinsichtlich zusätzlicher Sonntagsöffnungen im Einzelhandel. Damit wird es keine zusätzlichen Sonntagsöffnungen geben.
"Corona ist kein Grund für Sonntagsshopping!"
"Damit haben wir einen weiteren Dammbruch beim Sonntagsschutz verhindern können, nachdem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Landesregierungen den gesetzlich vorgeschriebenen Anlassbezug aussetzten, um zusätzliche Sonntagsöffnungen zu ermöglichen", erklärt Niedergesäss. In einer Stellungnahme an das Landes Wirtschaftsministerium hatte der KAB Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart deutlich gemacht, dass fünf Wochen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass den Anlassbezug für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen erneut präzisiert hatte, kein Grund bestehe dieses Urteil "in den Schubladen verschwinden zu lassen". KAB und Verdi hatten erklärt, dass weiterhin rechtliche Schritte erwogen werden, sollte versucht werden, Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug durchzuführen.
Der Lockdown habe zu einer Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung, was ihr Konsumverhalten betrifft. Die Menschen denken nachhaltiger. Dem muss der Einzelhandel Rechnung tragen. Verkaufsoffene Sonntage werden deshalb dem Einzelhandel nicht mehr Umsätze bescheren, auch weil die Anlässe dazu fehlen.
Bundespräses: Kaufkraft statt Sonntagsshopping
Die Gefahr der Infizierung durch zusätzliches Shopping am Sonntag wird unnötig erhöht und ein weiterer Lockdown schade den Menschen und der Wirtschaft, so KAB-Diözesansekretär Peter Niedergesäss. KAB-Bundespräses Stefan Eirich begrüßte den Erfolg in Baden-Württemberg und verwies darauf, dass ein armutsfester Mindestlohn und sichere Arbeitsplätze mehr für die Konjunktur bewirke, als zusätzliche Öffnungen im Einzelhandel.
Stellungnahme der KAB Rottenburg-Stuttgart ans Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg